Rechtsberatung von Ihrem Anwalt Mag. Florian Steinwendtner

Eine gründliche und individuell angepasste Rechtsberatung ist der erste Schritt, damit ich Ihre Interessen durchsetzen kann. Ich nehme mir immer ausreichend Zeit für Sie, damit all Ihre Fragen und Anliegen ausreichend Platz haben. Gerne besuche ich Sie auch nach Verfügbarkeit bei Ihnen vor Ort, so dass Sie in Ihren eigenen, vertrauten Räumlichkeiten eine sach- und fachgerechte Rechtsberatung erhalten. Kontaktieren Sie mich, ich stehe Ihnen gerne österreichweit zur Seite!

Kosten und Abrechnung der Rechtsberatung

Meine Beratungsleistung verrechne ich grundsätzlich nach Stundensatz, denn meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Abrechnung nach einem fix vereinbarten Stundensatz die transparenteste und fairste Verrechnungsform ist. Um Ihnen meine Leistungen transparent darstellen zu können, führe ich meine Zeitaufzeichnungen sehr exakt. Sie als Klient haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, meine Leistungsaufstellungen einzusehen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, frage ich für Sie eine Rechtsschutzdeckung an. Weitere Informationen zum Thema Rechtschutzversicherung finden sind weiter unten. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen sein.

Erste Informationen zum Thema Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bestimmte Kosten, die für Sie anfallen. Dabei hängt es davon ab, welche Bausteine Sie beim Abschluss gewählt haben. Auch gewählte Rechtsschutz-Bausteine sind zum Teil nur eingeschränkt gedeckt. So wird zum Beispiel bei einem Strafverfahren bei einigen Rechtsschutz-Versicherungsprodukten lediglich die Vertretung bei der Begehung von Fahrlässigkeit gedeckt, bei Vorsätzlichkeit hingegen nicht. Diese wird nur gedeckt, wenn das Verfahren eingestellt wird, es mit einem Freispruch endet oder eine Verurteilung auf Fahrlässigkeit stattfindet. Im Außerstreitverfahren greift in den meisten Fällen der Versicherungsschutz erst erst ab Erhebung eines Rechtsmittels für das Verfahren 2. Instanz. Dies ist insofern von Bedeutung, als der weit größere Kostenaufwand, durch die Beweisaufnahmen, im erstinstanzlichen Verfahren entsteht. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Tätigkeiten eines ortsansässigen Anwalts, also meine Tätigkeiten in Neulengbach. Für Tätigkeiten außerhalb Neulengbachs bzw. wenn weiter Fahrten notwendig werden, vereinbare ich bei Bedarf und nach einer vorhergehenden Absprache mit Ihnen ein zusätzliches Honorar.

Erste rechtsanwaltliche Beratung:

In meiner Kanzlei biete ich eine allgemeine, erste anwaltliche Rechtsberatung. 

Diese Beratung mit einer Dauer von zirka 30 Minuten verrechne ich einen Betrag von EUR 120,00 (inkl. 20%). 

Unter einer allgemeinen Rechtsauskunft sind allgemeine rechtliche Fragen zu verstehen, die Ihnen helfen sich besser orientieren zu können und sich mit der rechtlichen Problemstellung vertraut zu machen. Eine Detailprüfung von einem rechtlichen Problem übersteigt diese allgemeine Auskunft. Verträge, Vereinbarungen, Testamente und Ähnliches können bei der allgemeinen Rechtsauskunft nicht geprüft werden. Dies wäre gesondert zu verrechnen, weil der Aufwand weit höher ist. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese einen Teil der Kosten für die erste halbe Stunde. Dieser Pauschalbetrag ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Gerne rechne ich diesen Teil mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab, sodass Sie nur den restlichen Betrag zu zahlen haben.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Mag. Florian Steinwendtner

Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, bei der auf Ihre Anliegen eingegangen wird, dann sind Sie bei mir genau richtig. Auf meine Erfahrung und Kompetenz können Sie vertrauen. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Rechtsanwaltskanzlei beraten zu dürfen!